Als Inlandsemittent von Finanzinstrumenten ist die Ströer SE & Co. KGaA nach der Europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet, nicht öffentliche Informationen, die die Ströer SE & Co. KGaA unmittelbar betreffen und die im Falle ihres Bekanntwerdens geeignet sind, den Kurs der Finanzinstrumente der Ströer SE & Co. KGaA erheblich zu beeinflussen, unverzüglich zu veröffentlichen. Dies geschieht im Rahmen von Ad hoc Mitteilungen gemäß Artikel 17 MAR.