UPDATE: Berichterstattung des manager magazins Heft 3/2021 über Ströer grob rechtswidrig

Jun 11, 2021 2:00 PM

  • - 20 vom Landgericht Hamburg oder vom Verlag bestätigte falsche Tatsachenbehauptungen im Artikel des manager magazins
  • - 14 weitere Punkte werden durch Hauptsacheklage gerichtlich geklärt
  • - 34 Richtigstellungsbegehren werden geltend gemacht

 

Die zahlreichen unzutreffenden Tatsachenbehauptungen im manager magazin Heft 3/2021 führten dazu, dass der Wirtschaftsprüfer seiner rechtlichen Verpflichtung folgend die bereits weit fortgeschrittene Jahresabschlussprüfung um die vom manager magazin aufgestellten falschen Tatsachenbehauptungen erweiterte. Entsprechend konnte der Jahresfinanzbericht 2020 am 30.03.2021 erst um 22.34 Uhr auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden – und damit rund 15 Stunden später als ursprünglich vorgesehen.

Mit Schreiben vom 25.03., 07.05. und 14.05.2021 gab der Verlag eine strafbewährte Unterlassungserklärung in 11 Punkten ab. Für weitere Punkte erließ das Landgericht Hamburg in zwei Eilverfahren Verbote unter Strafandrohung (Az. 324 O 133/21 und Az.324 O 196/21). Inzwischen haben sich auch die Autoren bisher in insgesamt 16 Punkten freiwillig einer Unterlassung unterworfen. (Unterlassungserklärung der Autoren vom 14.05.2021 – https://www.stroeer.de/media/02_downloads/05_presse_blog/unterlassungserklaerung_mm.pdf)

Es wird die Unterlassung von 14 weiteren Tatsachenbehauptungen mit einer Hauptsacheklage geltend gemacht. Außerdem wird die Richtigstellung von 34 Behauptungen gefordert und falls erforderlich eingeklagt.

Der auf die Berichterstattung des manager magazins zurückzuführende zusätzliche Prüfungsaufwand belief sich auf insgesamt mehr als eine Million Euro. Nachdem mittlerweile gerichtlich entschieden bzw. vom manager magazin selbst anerkannt ist, dass substantielle Teile des Artikels und die darin erhobenen Vorwürfe nachweislich falsch sind, ist der Vorstand der Gesellschaft verpflichtet, den entstandenen Schaden in der genannten siebenstelligen Höhe gegenüber dem Verlag geltend zu machen.

Siehe hierzu Meldung vom 21.04.2021 - https://ir.stroeer.com/de/news/berichterstattung-des-manager-magazins-ueber-stroeer-grob-rechtswidrig