Ströer Out-of-Home Media AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Jul 26, 2010 7:26 PM

Ströer Out-of-Home Media AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)

26.07.2010 19:26

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Unserem Unternehmen ist am 22. Juli 2010 folgende Mitteilung nach § 27a
Abs. 2 WpHG zugegangen:

Die JPMorgan Chase & Co., New York, USA, die JPMorgan Chase Bank N.A.,
Columbus Ohio, USA, die J.P. Morgan International Inc., New York, USA, die
Bank One International Holdings Corporation, Illinois, USA, die J.P. Morgan
International Finance Limited, Newark Delaware, USA, die J.P. Morgan
Capital Holdings Limited, London, Vereinigtes Königreich, die J.P. Morgan
Chase (UK) Holdings Limited, London, Vereinigtes Königreich, die J.P.
Morgan Chase International Holdings, London, Vereinigtes Königreich und die
J.P. Morgan Securities Ltd. London, Vereinigtes Königreich, haben am 20.
Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung), 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 14. Juli 2010 12,78 %
(5.295.400 Stimmrechte) an der Ströer Out-of-Home Media AG gehalten haben.

In diesem Zusammenhang teilen die vorgenannten Gesellschaften gemäß §§ 27a
Abs. 1 WpHG, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Folgendes mit:

* Der Anteilserwerb diente weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der
Erzielung von Handelsgewinnen;
* es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere
Stimmrechte durch Erwerb zu erlangen;
* es ist nicht beabsichtigt, Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Ströer Out-of-Home Media
AG zu nehmen; und
* es ist nicht angestrebt, eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der Ströer Out-of-Home Media AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
vorzunehmen.

Der Anteilserwerb wurde aus Eigenmitteln finanziert.

Die vorgenannten Gesellschaften haben am 20. Juli 2010 gemäß §§ 21 Abs. 1,
22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 16. Juli 2010 die
Meldeschwellen von 10 %, 5 % und 3 % für Stimmrechten an der Ströer
Out-of-Home Media AG unterschritten haben.



26.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Ströer Out-of-Home Media AG
              Ströer Allee 1
              50999 Köln
              Deutschland
Internet:     www.stroeer.de
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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