Ströer Out-of-Home Media AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Jul 21, 2010 10:38 PM

Ströer Out-of-Home Media AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)

21.07.2010 22:38

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Unserem Unternehmen sind am 19. Juli 2010 folgende Mitteilungen nach § 21
Abs. 1 WpHG zugegangen:

Die Saberasu Japan Investments II B.V., Baarn, Niederlande, hat uns nach §
21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer
Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 %
unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Promontoria Antilles Holding N.V., Curaçao, Niederländische Antillen,
hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Ströer Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und
3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Promontoria Holding XX B.V., Baarn, Niederlande, hat uns nach § 21
Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home
Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 % unterschritten
hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Promontoria Holding Coöperatie U.A., Baarn, Niederlande, hat uns nach §
21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer
Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 %
unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Promontoria Holding Coop LDC, Grand Cayman, Cayman Islands, hat uns
nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer
Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 %
unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Cerberus Holding LDC, Grand Cayman, Cayman Islands, hat uns nach § 21
Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home
Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 % unterschritten
hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Cerberus International, Ltd., Freeport, GBI, Die Bahamas, die Cerberus
Partners L.P., New York, USA, die Cerberus Series Two Holdings, LLC, New
York, USA, die Cerberus Series Three Holdings, LLC, New York, USA, die
Cerberus America Series One Holdings, LLC New York, USA, und die Cerberus
America Series Two Holdings, LLC New York, USA, haben uns nach § 21 Abs.1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home Media
AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat
und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Partridge Hill Overseas Management, LLC, New York, USA, hat uns nach §
21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer
Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 %
unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Cerberus Associates, L.L.C., New York, USA, hat uns nach § 21 Abs.1
WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home Media
AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat
und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Cerberus Institutional Partners, L.P., New York, USA, hat uns nach § 21
Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home
Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 % unterschritten
hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Cerberus Institutional Partners (America), L.P., New York, USA, hat uns
nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer
Out-of-Home Media AG 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 %
unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Cerberus Institutional Associates, L.L.C., New York, USA, hat uns nach
§ 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer
Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 %
unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Cerberus Institutional Associates (America), L.L.C., New York, USA, hat
uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Ströer Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und
3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Die Feinberg Family, L.L.C., New York, USA, hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home Media AG
am 16. Juli 2010 die Meldeschwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und
zu diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betrug.

Herr Stephen Feinberg, USA, hat uns nach § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass
sein Stimmrechtsanteil an der Ströer Out-of-Home Media AG am 16. Juli 2010
die Meldeschwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0 %
(0 Stimmrechte) betrug.



21.07.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Ströer Out-of-Home Media AG
              Ströer Allee 1
              50999 Köln
              Deutschland
Internet:     www.stroeer.de
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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