Stimmrechtsmitteilungen

gemäß Paragraphen 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes

Gemäß den §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Aktionäre zur Mitteilung von Änderungen ihrer Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA verpflichtet, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden. Hiervon betroffene Aktionäre haben die Veränderung ihrer Stimmrechte unverzüglich der Ströer SE & Co. KGaA und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 33 WpHG mitzuteilen.

Wir bitten Aktionäre, die gemäß §§ 33 ff. WpHG zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Mitteilung an die Ströer SE & Co. KGaA an folgende Adresse zu richten:

Ströer SE & Co. KGaA
Investor Relations
Ströer Allee 1
50999 Köln
Fax: +49 (0)2236 . 96 45-69150
Email: voting-rights@stroeer.de

Wir möchten unsere Aktionäre ferner darauf aufmerksam machen, dass jede Mitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG gleichzeitig an die BaFin zu übersenden ist.

Die BaFin hat auf ihrer Internetseite Hinweise und Mitteilungsformulare zu den Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 33 ff. WpHG veröffentlicht.

Der Ströer SE & Co. KGaA wurden folgende Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG gemeldet.

Ströer SE & Co. KGaA hat folgende Meldungen über Gesamtstimmrechte gemäß § 41 WpHG veröffentlicht.