Corporate Governance Kodex

Corporate Governance bedeutet die verantwortungsvolle und transparente Führung und Überwachung eines Unternehmens im Unternehmensinteresse, also unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder), und zur nachhaltigen Wertschöpfung. Ziel der Regierungskommission Corporate Governance ist, international und national anerkannte Standards für die rechtlichen Rahmenbedingungen von Unternehmensleitung und -überwachung in Deutschland zu schaffen und dadurch das Vertrauen von in- und ausländischen Investoren, Kunden, Mitarbeitern in der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung dieser Unternehmen zu fördern.

Die “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” hat am 26. Februar 2002 den “Deutschen Corporate Governance Kodex” veröffentlicht. Die Regierungskommission verfolgt seither die Entwicklung von Corporate Governance in Gesetzgebung und Praxis und überprüft mindestens einmal jährlich die Notwendigkeit der Anpassung des Kodex. Die neuen Fassungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abrufbar. Den Internetlink finden Sie hier.

Die Ströer SE begrüßt den von der Regierungskommission vorgelegten und regelmäßig aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex. Wir verstehen Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess und werden zukünftige Entwicklungen aufmerksam verfolgen.