Ad-hoc Mitteilungen
Als Inlandsemittent von Finanzinstrumenten ist die Ströer Media AG nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, nicht öffentliche Informationen die die Ströer Media AG unmittelbar betreffen und die im Falle ihres Bekanntwerdens geeignet sind, den Börsen- oder Marktpreis der Aktien der Ströer Media AG erheblich zu beeinflussen, unverzüglich zu veröffentlichen. Dies geschieht im Rahmen von Ad hoc Mitteilungen gemäß § 15 WpHG.



